Undichte Fenster – es zieht in die Wohnung, es regnet in die Wohnung? Die Wohnung lässt sich nicht mehr vernünftig beheizen?

Dagegen gibt es Abhilfe.

Immer wieder wird uns die Frage gestellt, wer für die Reparatur oder Erneuerung abgewitteter Fenster zu sorgen hat. In Zeiten steigender Gas- und Stromkosten, ist dies für die meisten Mieterinnen und Mieter von hoher wirtschaftlicher Bedeutung.

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Die Belege müssen nicht angeschlossen sein, jedoch muß den MieterInnen auf deren Wunsch Einsicht gewährt werden. Es müssen auf Verlangen auch Kopien
ausgehändigt werden, für die allerdings auch Kostenersatz verlangt werden kann.

Betriebskostenvorlage im Haus
§ 21 MRG: “Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen.” Illustration©billythekid

Wir wollen Ihnen einen kurzen Überblick darüber geben, was verrechnet werden darf und welche Punkte oft zu Unrecht in die Betriebskostenabrechnung des Hauses aufgenommen werden

Als Betriebskosten dürfen
verrechnet werden:
Als Betriebskosten dürfen
nicht verrechnet werden:
  • Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle
  • Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche Kehrkosten, nicht jedoch Kaminschleifen)
  • Kosten der Unratentfernung
  • Kosten für Schädlingsbekämpfung
  • Stromkosten (für die Beleuchtung des Stiegenhaus, Glühbirnen, Sicherungen, keine Reparaturen!)
  • Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen)
  • Grundsteuer
  • Verwaltungshonorar: Euro 3,08/m² Nutzfläche
  • Hausreinigungskosten
  • Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug, Kinderspielplatz und sonstige von allen Mietern zu nutzende Einrichtungen)
  • Reparaturen von Rauchfängen, Leitungen, Aufzügen
  • Installation und Reparatur einer Gegensprechanlage
  • Versicherungsprämien, wenn Zusatzversicherungen ohne Zustimmung der Mietermehrheit abgeschlossen wurden oder überhaupt die Höhe nicht angemessen ist
  • Manipulationsgebühren, Portokosten, Inkassokosten, Buchungsgebühren,
  • Rechtsanwaltskosten
  • Oft besteht ein Buchungsposten in der Abrechnung nur in dem Vermerk “Sonstiges”. Derartige Angaben sind verdächtig und deuten darauf hin, daß hier Kosten untergebracht worden sein könnten, die nicht zulässig sind.

Zur Frage, was alles als Betriebskosten verrechnet werden darf und was nicht, und was in welcher Höhe, gibt es eine Unmenge an Rechtsprechung. Diese unterliegt zum Teil einem stetigen Wandel. Die obige Darstellung bietet nur ein grobes Raster. Zu jedem der angeführten Punkte gibt es zahlreiche Einzelfallentscheidungen. Kontaktieren Sie uns bei Zweifeln über Ihre Abrechnung.

Das ist Ihnen vielleicht auch schon passiert.

Sie zahlen die Miete noch vor Monatsbeginn ein – denoch erhalten Sie eine Mahnung der Hausverwaltung. Eine Nachfrage bei der Bank ergibt, dass die Miete erst 6 Tage später dem Konto der Verwaltung gutgebucht wurde.

Mit dem Zahlungsdienstegesetz, das am 1.11.2009 in Kraft trat, gehören diese Probleme hoffentlich der Vergangenheit an.

Banken sind nach dem neuen Zahlungsdienstegesetz dazu verpflichtet, bei einer Überweisung im Inland das Geld spätestens am übernächsten Tag an die  Empfängerbank zu transferieren. (Bei Internetüberweisung spätestens am nächsten Tag). Bisher dauerten solche Überweisungen viele Tage.

Größere Auswirkungen hat aber auch ein anderer Aspekt des Gesetzes. Demnach ist die Einhebung von Entgelten im Falle der Verwendung eines bestimmten Zahlungsmittels unzulässig. Nach Ansicht von Verbraucherschutzvereinen hat dies auch bedeuten, dass sogenannte Zahlscheingebühren, Buchungsgebühren, Manipulationsgebühren (oder welchen Namen auch immer die Hausverwaltungen dafür verwenden) nicht mehr vorgeschrieben werden dürfen.

Mietrechtlich ist dies nur zum Teil etwas Neues. Der OGH hatte für Altbauten und Genossenschaftsbauten schon vor einigen Jahren entschieden, dass diese Gebühren unzulässige Mietzinsbestandteile darstellen, und bereits durch das Verwaltungshonorar abgegolten sind.

Durch das Zahlungsdienstegesetz hat dies nun auch für Neubauten zu gelten.

Neues 2011: In der Zwischenzeit sind dazu bereits Urteile gegen große Unterehmen ergangen. Zuletzt wurde einem Handynetzbetreiber die Vereinbarung von Zahlscheingebühren (nicht rechtskräftig) untersagt.

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Aktuelles

Erhöhung der Richtwerte!
Wieder einmal Vermögensumverteilung nach oben: Mit April 2012 werden die Richtwerte in Österreich erhöht. Der neue Richtwert für Wien beträgt 5,16 Euro/m² (bisher 4,91 Euro/m²).

Starker Anstieg der Delogierungen

Allein in Wien wurden im Jahr 2011 gerichtlich rund 7.400 (!) Räumungsexekutionen bewilligt. Ein Zuwachs von mehr als 3% zum Vorjahr. Hinzu kommt eine wesentlich größere Anzahl von "freiwilligen" Auszügen, zB.: aufgrund des Auslaufens eines Mietvertrages. Ganz Wien übersiedelt gewissermaßen alle paar Jahre neu.

Internetbetrug nimmt zu

Wohnungsangebote auf Onlineplattformen die eine Vorausüberweisung ins Ausland vorsehen,sind unseriös.

OGH - Neue Klauselentscheidung

In einer aktuellen Entscheidung bestätigt der OGH das "Abnützungsrecht" des Mieters.

 

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Artikel 25 UN-Menschenrechtskonvention:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

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