Hier finden Sie aktuelle Informationen in allen Angelegenheiten des Mieterschutzes.

Der Landesverein Wien
des Mieterschutzverband Österreichs…

  • …vertritt die Interessen seiner Mitglieder – überparteilich – kompetent – engagiert
  • …will eine allgemeine Besserung der Wohnverhältnisse für alle Bevölkerungsschichten
  • …will ein verfassungsmäßig garantiertes “Recht auf eine zeitgemäße Wohnung”

Mieterschutz in Wien. Eine erschwingliche Miete, eine brauchbare und gesunde Wohnung. Das sollte allen von uns zustehen. Und dafür setzen wir uns als unabhängiger Verein seit mehr als 50 Jahren ein.

  • Bedenken Sie, dass Sie Kunde und nicht Bittsteller sind. Wenn ein Vermittler das nicht einsieht, wechseln Sie das Büro!
  • Auch wenn Sie schon dringend eine Wohnung brauchen, nehmen Sie nicht die erstbeste Wohnung, sondern vergleichen Sie mehrere Angebote.
  • Wenn möglich, schauen Sie sich Ihre „Traumwohnung“ zweimal an. Bei Tageslicht sieht eine Wohnung oft ganz anders aus und Sie sehen Fehler, die Sie bei Zwielicht oder abends überhaupt nicht sehen.
  • Lassen Sie sich alle Angaben schriftlich geben. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen.
  • Verlangen Sie eine betragsmäßige Aufschlüsselung der Bruttomiete in Hauptmietzins und Betriebskosten.
  • Falls eine Ablöse oder sonstige Einmalzahlung verlangt wird, fragen Sie genau nach, wofür Sie zahlen sollen, und lassen Sie sich den Zahlungsgrund und den Betrag schriftlich bestätigen.
  • Lärm aus der Nachbarwohnung? Die schönste Wohnung wird zum Albtraum, wenn Sie keine Ruhe haben. Beachten Sie die Wandstärken zu angrenzenden Wohnungen.
  • Verlangen Sie den Mietvertragsentwurf und lassen Sie diesen überprüfen.

Unverständlicher MietvertragKommt Ihnen Ihr Mietvertrag auch manchmal spanisch vor?


21.3.2012 – Mit der „fünften Klauselentscheidung“ stellt der OGH (2 Ob 215/10x) klar, dass von Mieterinnen und Mietern übernommene Endrenovierungsverpflichtungen gemäß § 879 Abs 3 ABGB unwirksam sind, wenn die Wohnung normal (pfleglich) bewohnt wurde.

Der OGH verwies zwar darauf, dass eine mieterseits eingegangene Ausmalverpflichtung keinen unzulässigen Ausschluss einer Gewährleistungspflicht des Vermieters im Sinn von § 1096 ABGB darstellt (da Vermieter ja selbst auch nicht zum Endrenovieren verpflichtet sind), hielt aber sinngemäß fest, dass umgekehrt Mieterinnen und Mieter auch nicht zum Verbessern der Wohnung verpflichtet werden können, da dies § 1111 ABGB zuwiderliefe.

Im Ergebnis stellt die nun erfolgte Entscheidung eine notwendige endgültige Klarstellung dar: Wenn Sie Ihre Wohnung pfleglich bewohnen, können Sie beim Auszug nicht zu Reparaturen oder Renovierungen verpflichtet werden.

Diese Entscheidung betrifft alle formularmäßigen gestalteten Mietveträge und hat somit Bedeutung für die meisten Mietverhältnisse.

Das Justizministerium hat die Erhöhung der Richtwerte um 5,09% verlautbart.

In Wien beträgt der Richtwert statt bisher € 4,91/m² ab April 2012 € 5,16/m².

Für eine Anhebung der Hauptmietzinse auf Basis dieser Richtwerterhöhung ist bei bestehenden Mietverhältnissen eine mietvertragliche Vereinbarung Voraussetzung. Die Anhebung hat entsprechend den Formbestimmungen des § 16 Abs. 9 MRG (14-Tage Frist, schriftlich) zu erfolgen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Hauptmietzins zum 1.5.2012 erhöht werden.

Beim Neuabschluss von Mietverträgen darf der höhere Richtwert bereits ab 1.4.2012 vereinbart werden.

Da Veränderungen der Richtwerte und der Kategoriebeträge zu Veränderungen der Miete führen können, steht zahlreichen Haushalten in Wien eine Neuberechnung und Erhöhung der Miete bevor. Da es dabei auch zu Rechen- oder Anwendungsfehlern kommt, empfehlen wir unseren Mitgliedern eine veränderte Miete durch uns nachrechnen zu lassen. Übermittlung des Mietvertrages und der neuen Vorschreibung ist im Regelfall ausreichend!

Gemeinsam sind wir stark

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Dauerbrenner


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Aktuelles

Erhöhung der Richtwerte!
Wieder einmal Vermögensumverteilung nach oben: Mit April 2012 werden die Richtwerte in Österreich erhöht. Der neue Richtwert für Wien beträgt 5,16 Euro/m² (bisher 4,91 Euro/m²).

Starker Anstieg der Delogierungen

Allein in Wien wurden im Jahr 2011 gerichtlich rund 7.400 (!) Räumungsexekutionen bewilligt. Ein Zuwachs von mehr als 3% zum Vorjahr. Hinzu kommt eine wesentlich größere Anzahl von "freiwilligen" Auszügen, zB.: aufgrund des Auslaufens eines Mietvertrages. Ganz Wien übersiedelt gewissermaßen alle paar Jahre neu.

Internetbetrug nimmt zu

Wohnungsangebote auf Onlineplattformen die eine Vorausüberweisung ins Ausland vorsehen,sind unseriös.

OGH - Neue Klauselentscheidung

In einer aktuellen Entscheidung bestätigt der OGH das "Abnützungsrecht" des Mieters.

 

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Immer daran denken!

Artikel 25 UN-Menschenrechtskonvention:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

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