Willkommen beim
Mieterschutzverband Wien

Hier finden Sie aktuelle Informationen in allen Angelegenheiten des Mieterschutzes.

Der Landesverein Wien
des Mieterschutzverband Österreichs…

  • …vertritt die Interessen seiner Mitglieder – überparteilich – kompetent – engagiert
  • …will eine allgemeine Besserung der Wohnverhältnisse für alle Bevölkerungsschichten
  • …will ein verfassungsmäßig garantiertes “Recht auf eine zeitgemäße Wohnung”

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Internet: Wohnungsbetrug nimmt zu

Immer häufiger kommt es zu Wohnungsangeboten im Internet, in denen präsumtive Mieter dazu verleitet werden sollen, vor der Schlüsselübergabe Vorauszahlungen für Wohnungen auf ein ausländisches Konto zu leisten. Die Vorkorrespondenzen sind zumeist in englischer Sprache gehalten und wirken äußerst seriös – also kein Vergleich zu den früher üblichen dilettantischen Phishing-Banken-Emails.

Die möglichen Opfer sind aufgrund der notwendigen englischen Korrespondenz und aufgrund der eher hochpreisigen Wohnungen eher in gebildeten Schichten zu finden.

Neu ist nun, dass sich diese Betrüger nun auch richtiger Immobilienplattformen bedienen. (Ursprünglich wurden Betrugswohnungen eher auf nicht spezialisierten Auktionsbörsen angeboten). Dass die Methode für Betrüger erfolgversprechend sein muss, zeigt sich daran, dass neben Wien auch viele andere europäische Großstädte (Prag, London) betroffen sind.

Es ist nur eine Frage der Zeit, bis solche Versuche auch in deutscher Sprache unternommen werden. Dann liefe eine noch viel größere Bevölkerungsgruppe Gefahr Opfer von Wohnungsbetrug zu werden.

Unsere Empfehlung: Überweisen Sie nie, weder auf ein österreichisches und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto, einen Geldbetrag für eine Wohnung, bevor Sie nicht die Wohnung gesehen haben und Ihre Vertragspartner kennen. Mehr >

Das Imperium schlägt zurück?

Mit unausgegorenen Vorschlägen versuchen Maklerverbände auf den Verordnungsentwurf zur Senkung der Immobilienmaklerhonorare zu antworten.

Einen Wechsel beim Maklerhonorar weg von einem Erfolgshonorar, das sich nur an der Höhe der Monatsmiete orientiert, hin zu einer Entlohnung, die der tatsächlichen Leistung entspricht, wird nun vom „Immobilienring“ gefordert. Da die derzeit zu bezahlende Provisionshöhe für den Makler oft nicht dem entspricht, was an Arbeitsleistung für den einzelnen Wohnungssuchenden dabei tatsächlich aufgewendet wird, klingt die Forderung zunächst recht sinnvoll.

Doch Vorsicht: der Immobilienring geht offensichtlich davon aus, dass nur die Wohnungsuchenden Provision bezahlen sollen und zwar für jede Besichtigung etc. Das würde in der Praxis bedeuten, dass bei einer Wohnungssuche unzählige Provisionszahlungen an unterschiedliche Makler anfallen. Sammelbesichtigungstermine wären demnach für einen Makler besonders lukrativ. Er müsste nur einmal die Eckdaten der Wohnung allen Anwesenden schildern und könnte schon von allen beim Verlassen der Wohnung seine Entlohnung absammeln.

Sehr fein. Solche Ideen sind daher nicht dazu angetan, die Höhe der Maklerprovisionen für Wohnungssuchende defacto zu senken, im Gegenteil. Der Mieterschutverband hat bereits früher vorgeschlagen, die Höhe der Provisionen am tatsächlichen Aufwand, den ein Makler gehabt hat, zu bemessen. Allerdings gehen wir davon aus, dass dies selbstverständlich nur im Fall einer erfolgreichen Vermittlung erfolgen soll. Warum sollte der Wohnungsuchende für einen nicht erfolgreich abgewickelten Auftrag zahlen? Dieser Versuch der Immobilenmakler, die Höhe ihres Honorars zu „retten“ zeigt einmal mehr, dass es völlig absurd ist, das Honorar von dem zu verlangen, der den Auftrag zur Vermittlung der Wohnung selbst gar nicht gegeben hat, sondern diese Kosten dem Wohnungsinteressenten aufzubürden. Tatsächlicher Auftraggeber des Maklers ist in der überwiegenden Mehrzahl der Vermieter, der einen Mieter für seine Wohnung sucht. Die merkwürdige Praxis, dass der Wohnungssuchende durch Unterfertigung eines Anbots (das natürlich vom Makler vorgefertigt ist) in die Rolle des Auftraggebers gedrängt wird, ist strikt abzulehnen.

Es wird Zeit, dass ein Umdenken erfolgt und der Vermieter als Auftraggeber auch das Honorar des von ihm beauftragten Makler zu bezahlen hat. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses kann dann gleich bei Auftragserteilung ein Honorar vereinbart werden, bei dem gewährleistet ist, dass dem Makler seine Tätigkeit adäquat abgegolten wird.

Turbulenzen um neues Hausbesorgergesetz

(23.6.2010) Wir erinnern uns: Im Mai brachte der Arbeits- und Sozialminister einen Entwurf für ein neues Hausbesorgergesetz in die Begutachtung ein. Dieses Gesetz sollte speziellen arbeits- und wohnrechtlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen, damit Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften wieder verstärkt Hausbesorger anstellen können. (Im Jahr 2000 war das damalige Hausbesorgergesetz für Neuverträge ersatzlos abgeschafft worden.)

Am Ende der Begutachtungsfrist wurde von der Justizministerin jedoch das Gesetzesvorhaben kurzer Hand mehr oder weniger wieder für beendet erklärt.

Damit setzen sich die fortwährenden Koalitionsunstimmigkeiten auch in relativ unbedeutenden Nischen des Miet- und Arbeitsrechts fort.

Wir fragen uns: Wie soll man auf dringend notwendige Klarstellungen im Wohnrecht hoffen (Stichwort unsichere Erhaltungsjudikatur), wenn es der Regierung derzeit nicht einmal gelingt auf Nebenschauplätzen, die ihrer Natur nach frei von ideologischen Gegensätzen sein sollten, Einigkeit zu erzielen?

Derzeit arbeitet das Arbeitsministerium an einem adaptierten Entwurf des Hausbesorgergesetzes.