Mieterschutzverband Wien
Wohnen ist ein Menschenrecht
Wohnen ist ein Menschenrecht
Hier finden Sie aktuelle Informationen in allen Angelegenheiten des Mieterschutzes.
Spät, aber doch: Das Wirtschaftsministerium hat eine Novellierung der Immobilienmaklerordnung verlautbart.
Demnach wird ab 1. September die mit MieterInnen zu vereinbarende Provisionshöchstgrenze bei Wohnungsmieten und Einfamilienhäusern zwei Bruttomonatsmieten nicht überschreiten dürfen. Bei befristeten Mietverträgen, deren Laufzeit vier Jahre nicht übersteigt, soll als Höchstgrenze nur mehr eine Monatsmiete gelten. Bei Verlängerung von Mietverträgen darf unter bestimmten Voraussetzungen maximal eine halbe Monatsmiete als Provision verlangt werden
Tritt der Hausverwalter der Liegenschaft als Makler auf, soll als neue Höchstgrenze die Hälfte der oben genannten Beträge gelten.
In Hinkunft müssen Makler in Inseraten, falls keine Pauschalmieten vereinbart werden, die Höhe der Betriebskosten und des Hauptmietzinses angeben.
Damit wird eine längst überfällige Regelung finalisiert. Bereits 2008 war vom damaligen Wirtschaftsministerium ein nur halbherziger Verordnungsentwurf erstellt worden, der einen Großteil der Wohnungen (Errichtung nach 1953) gar nicht betroffen hätte.
Die nun geplante Neuregelung beseitigt diese Schwächen.
Damit sind aber längst nicht alle Probleme rund um die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen beseitigt.
Abgesehen davon, dass eigentlich noch immer nicht nachvollziehbar ist, warum überhaupt MieterInnen (anstatt der Vermieterseite) Provisionen bezahlen sollen, ist das noch zu schaffende gesetzliche Verbot der sogenannten “Mietanbote” dringend erforderlich. Diese binden WohnunswerberInnen einseitig und verpflichten die WohnungswerberInnen im Rücktrittsfall zur Zahlung der Provision. Auch bei in Zukunft geminderten Provisionssätzen ist diese Art der Vertragsgestaltung benachteiligend und nicht zu rechtfertigen. Die bisherige Regelung, wonach man vom Anbot innerhalb von einer Woche zurücktreten könne, wenn dieses am Tag der Erstbesichtigung unterschrieben wurde, erwies sich als zahnlos, da die Unterschriftsformalität in der Praxis einfach auf den Nachfolgetag verlegt wurde.
Immer häufiger kommt es zu Wohnungsangeboten im Internet, in denen präsumtive Mieter dazu verleitet werden sollen, vor der Schlüsselübergabe Vorauszahlungen für Wohnungen auf ein ausländisches Konto zu leisten. Die Vorkorrespondenzen sind zumeist in englischer Sprache gehalten und wirken äußerst seriös – also kein Vergleich zu den früher üblichen dilettantischen Phishing-Banken-Emails.
Die möglichen Opfer sind aufgrund der notwendigen englischen Korrespondenz und aufgrund der eher hochpreisigen Wohnungen eher in gebildeten Schichten zu finden.
Neu ist nun, dass sich diese Betrüger nun auch richtiger Immobilienplattformen bedienen. (Ursprünglich wurden Betrugswohnungen eher auf nicht spezialisierten Auktionsbörsen angeboten). Dass die Methode für Betrüger erfolgversprechend sein muss, zeigt sich daran, dass neben Wien auch viele andere europäische Großstädte (Prag, London) betroffen sind.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis solche Versuche auch in deutscher Sprache unternommen werden. Dann liefe eine noch viel größere Bevölkerungsgruppe Gefahr Opfer von Wohnungsbetrug zu werden.
Unsere Empfehlung: Überweisen Sie nie, weder auf ein österreichisches und schon gar nicht auf ein ausländisches Konto, einen Geldbetrag für eine Wohnung, bevor Sie nicht die Wohnung gesehen haben und Ihre Vertragspartner kennen. Mehr >
Undichte Fenster – es zieht in die Wohnung, es regnet in die Wohnung? Das muss nicht sein.
Im Zusammenhang mit den zur Zeit gehäuft auftretenden überschwemmungsartigen Regenfällen wird uns immer wieder die Frage gestellt, wer für die Reparatur abgewitteter Fenster zu sorgen hat.
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12.7.2010 Bei der derzeit extremen Hitze stellen Wohnungsgasthermen eine oft unterschätzte Gesundheits- oder gar Lebensgefahr dar.
Der durch die hohen Temperaturen bedingte Niederdruck verhindert, dass die Verbrennungsgase durch die Rauchfänge ins Freie abziehen. Wenn die normale Außenluft sich im Rauchfang so erwärmt wie bei den derzeitigen tropischen Temperaturen kann es am nötigen „Auftrieb“ für die Abgase aus der Therme fehlen. Diese verbleiben – anstatt abzuziehen – in der Wohnung und sorgen für manchmal auch tödliche Unfälle von Wohnungsbenützern.
Da Kohlenmononoxid farb- und geruchslos ist, wird die Gefährdung nicht wahrgenommen.
Laut Angaben der Wiener Rettung verzeichnet diese derzeit überdurchschnittlich viele Einsätze aufgrund von Kohlenmonoxidvergiftungen.
Mit unausgegorenen Vorschlägen versuchen Maklerverbände auf den Verordnungsentwurf zur Senkung der Immobilienmaklerhonorare zu antworten.
Einen Wechsel beim Maklerhonorar weg von einem Erfolgshonorar, das sich nur an der Höhe der Monatsmiete orientiert, hin zu einer Entlohnung, die der tatsächlichen Leistung entspricht, wird nun vom „Immobilienring“ gefordert. Da die derzeit zu bezahlende Provisionshöhe für den Makler oft nicht dem entspricht, was an Arbeitsleistung für den einzelnen Wohnungssuchenden dabei tatsächlich aufgewendet wird, klingt die Forderung zunächst recht sinnvoll.
Doch Vorsicht: der Immobilienring geht offensichtlich davon aus, dass nur die Wohnungsuchenden Provision bezahlen sollen und zwar für jede Besichtigung etc. Das würde in der Praxis bedeuten, dass bei einer Wohnungssuche unzählige Provisionszahlungen an unterschiedliche Makler anfallen. Sammelbesichtigungstermine wären demnach für einen Makler besonders lukrativ. Er müsste nur einmal die Eckdaten der Wohnung allen Anwesenden schildern und könnte schon von allen beim Verlassen der Wohnung seine Entlohnung absammeln.
Sehr fein. Solche Ideen sind daher nicht dazu angetan, die Höhe der Maklerprovisionen für Wohnungssuchende defacto zu senken, im Gegenteil. Der Mieterschutverband hat bereits früher vorgeschlagen, die Höhe der Provisionen am tatsächlichen Aufwand, den ein Makler gehabt hat, zu bemessen. Allerdings gehen wir davon aus, dass dies selbstverständlich nur im Fall einer erfolgreichen Vermittlung erfolgen soll. Warum sollte der Wohnungsuchende für einen nicht erfolgreich abgewickelten Auftrag zahlen? Dieser Versuch der Immobilenmakler, die Höhe ihres Honorars zu „retten“ zeigt einmal mehr, dass es völlig absurd ist, das Honorar von dem zu verlangen, der den Auftrag zur Vermittlung der Wohnung selbst gar nicht gegeben hat, sondern diese Kosten dem Wohnungsinteressenten aufzubürden. Tatsächlicher Auftraggeber des Maklers ist in der überwiegenden Mehrzahl der Vermieter, der einen Mieter für seine Wohnung sucht. Die merkwürdige Praxis, dass der Wohnungssuchende durch Unterfertigung eines Anbots (das natürlich vom Makler vorgefertigt ist) in die Rolle des Auftraggebers gedrängt wird, ist strikt abzulehnen.
Es wird Zeit, dass ein Umdenken erfolgt und der Vermieter als Auftraggeber auch das Honorar des von ihm beauftragten Makler zu bezahlen hat. Im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses kann dann gleich bei Auftragserteilung ein Honorar vereinbart werden, bei dem gewährleistet ist, dass dem Makler seine Tätigkeit adäquat abgegolten wird.
Für den Zeitraum 1. April 2010 bis 31. März 2012
gilt für Wien ein Richtwert von 4,91 Euro/m² und Monat.
Für den Zeitraum 1. April 2008 bis 31. März 2010
gilt für Wien ein Richtwert von 4,73 Euro/m² und Monat.
Verwaltungshonorar gemäß Mietrechtsgesetz 3,08 Euro/m².
Verwaltungshonorar für genossenschaftliche Mietwohnungen 195,60 Euro x verwaltete Wohnungen/Jahr
Wasser: 1,30 Euro/m³, Abwasser 1,78 Euro/m³
Müll: 7,56 Euro/120 Liter-Behälter/Entleerung
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Die Frist zur Vorlage der Betriebskostenabrechnung 2009 endet laut Mietrechtsgesetz am 30. Juni 2010.
Oft erhalten MieterInnen nur eine sogenannte „Einzelabrechnung“, aus der lediglich ersichtlich ist, welcher Anteil aus dem Saldo der Abrechnung auf ihre Wohnung entfällt.
Es muss aber die gesamte Betriebskostenabrechnung (für das ganze Haus) an geeigneter Stelle im Haus aufgelegt werden. Nur so kann deren Rechtmäßigkeit überprüft werden. Den MieterInnen ist außerdem Einsicht in die Belege zu gewähren und auf Wunsch sind ihnen Kopien (gegen Kostenersatz) auszuhändigen.
Für unsere Mitglieder überprüfen wir die Betriebskostenabrechnung gerne – schicken Sie uns eine Kopie oder bringen Sie die Abrechnung in unserem Büro vorbei.

§ 21 MRG: “Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen.” Illu©billythekid
(23.6.2010) Wir erinnern uns: Im Mai brachte der Arbeits- und Sozialminister einen Entwurf für ein neues Hausbesorgergesetz in die Begutachtung ein. Dieses Gesetz sollte speziellen arbeits- und wohnrechtlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen, damit Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften wieder verstärkt Hausbesorger anstellen können. (Im Jahr 2000 war das damalige Hausbesorgergesetz für Neuverträge ersatzlos abgeschafft worden.)
Am Ende der Begutachtungsfrist wurde von der Justizministerin jedoch das Gesetzesvorhaben kurzer Hand mehr oder weniger wieder für beendet erklärt.
Damit setzen sich die fortwährenden Koalitionsunstimmigkeiten auch in relativ unbedeutenden Nischen des Miet- und Arbeitsrechts fort.
Wir fragen uns: Wie soll man auf dringend notwendige Klarstellungen im Wohnrecht hoffen (Stichwort unsichere Erhaltungsjudikatur), wenn es der Regierung derzeit nicht einmal gelingt auf Nebenschauplätzen, die ihrer Natur nach frei von ideologischen Gegensätzen sein sollten, Einigkeit zu erzielen?
Derzeit arbeitet das Arbeitsministerium an einem adaptierten Entwurf des Hausbesorgergesetzes.