Nichterlag der Kaution ist kein Kündigungsgrund

Das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien hat in einem Urteil (40R487/11f) klargestellt, dass man einen Mieter nicht kündigen kann, nur weil er die vereinbarte Kaution noch nicht bezahlt hat. Das Mietrechtsgesetz sieht zwar einen Mietrückstand als Kündigungsgrund an – da die Kaution aber keine Miete ist, sondern lediglich ein Sicherungsinstrument darstellt, kann eine fehlende Kaution nicht als …

Nichterlag der Kaution ist kein Kündigungsgrund Weiterlesen »