Nichterlag der Kaution ist kein Kündigungsgrund
Das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien hat in einem Urteil (40R487/11f) klargestellt, dass man einen Mieter nicht kündigen kann, nur weil er die vereinbarte Kaution noch nicht bezahlt hat. Das Mietrechtsgesetz sieht zwar einen Mietrückstand als Kündigungsgrund an – da die Kaution aber keine Miete ist, sondern lediglich ein Sicherungsinstrument darstellt, kann eine fehlende Kaution nicht als …
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