• Bedenken Sie, dass Sie Kunde und nicht Bittsteller sind. Wenn ein Vermittler das nicht einsieht, wechseln Sie das Büro!
  • Auch wenn Sie schon dringend eine Wohnung brauchen, nehmen Sie nicht die erstbeste Wohnung, sondern vergleichen Sie mehrere Angebote.
  • Wenn möglich, schauen Sie sich Ihre „Traumwohnung“ zweimal an. Bei Tageslicht sieht eine Wohnung oft ganz anders aus und Sie sehen Fehler, die Sie bei Zwielicht oder abends überhaupt nicht sehen.
  • Lassen Sie sich alle Angaben schriftlich geben. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen.
  • Verlangen Sie eine betragsmäßige Aufschlüsselung der Bruttomiete in Hauptmietzins und Betriebskosten.
  • Falls eine Ablöse oder sonstige Einmalzahlung verlangt wird, fragen Sie genau nach, wofür Sie zahlen sollen, und lassen Sie sich den Zahlungsgrund und den Betrag schriftlich bestätigen.
  • Lärm aus der Nachbarwohnung? Die schönste Wohnung wird zum Albtraum, wenn Sie keine Ruhe haben. Beachten Sie die Wandstärken zu angrenzenden Wohnungen.
  • Verlangen Sie den Mietvertragsentwurf und lassen Sie diesen überprüfen.

Unverständlicher MietvertragKommt Ihnen Ihr Mietvertrag auch manchmal spanisch vor?


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Starker Anstieg der Delogierungen

Allein in Wien wurden im Jahr 2011 gerichtlich rund 7.400 (!) Räumungsexekutionen bewilligt. Ein Zuwachs von mehr als 3% zum Vorjahr. Hinzu kommt eine wesentlich größere Anzahl von "freiwilligen" Auszügen, zB.: aufgrund des Auslaufens eines Mietvertrages. Ganz Wien übersiedelt gewissermaßen alle paar Jahre neu.

Internetbetrug nimmt zu

Wohnungsangebote auf Onlineplattformen die eine Vorausüberweisung ins Ausland vorsehen,sind unseriös.

OGH - Neue Klauselentscheidung

In einer aktuellen Entscheidung bestätigt der OGH das "Abnützungsrecht" des Mieters.

 

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Artikel 25 UN-Menschenrechtskonvention:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

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