Mit Oktober 2010 sind erhebliche Änderungen im geförderten Wohnungsbereich geplant. Unter anderem beabsichtigt das Land Wien eine Erhöhung der Einkommensgrenzen für vom Land geförderten Wohnungen (in erster Linie Gemeindewohnungen und Genossenschaftswohnungen, aber auch geförderte Eigentumswohnungen).

Bei Gemeindewohnungen ist die Anhebung beachtlich. Lag bisher die Einkommensgrenze bei einem 3-Personen-Haushalt bei jährlich 47.270 Euro, so soll in Hinkunft die Grenze 66.180 Euro betragen. Dadurch soll es zu einer stärkeren sozialen Durchmischung in einem Wohnungssegment kommen, dass sich bisher auf niedrige Einkommensbereiche konzentrierte.

Aufgrund der in den letzten Jahren zunehmenden Segregations- und Ghettoisierungstendenzen in manchen Gemeindebauten ist die Gesetzesänderung grundsätzlich zu begrüßen.

Nicht vergessen werden sollte jedoch, dass die durchschnittliche Wartezeit auf eine Gemeindewohnung – wohlgemerkt bei bereits bestehender Vormerkung – einige Jahre beträgt. Der Neubau von Gemeindewohnungen ist in den letzten Jahren praktisch zum Stillstand gekommen.  Die  Neuerrichtung von gefördertem Wohnraum wird privaten gemeinnützigen Bauträgern überlassen. Ohne einer Ankurbelung der Errichtung von neuen gemeindeeigenen Bauten wird die gewünschte Durchmischung nicht zu bewerkstelligen sein – es sei denn man nimmt in Kauf, dass sozial Schwächere noch länger auf eine Wohnung warten müssen.

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