Der Trick mit den geförderten Wohnungen
Viele neu adaptierte Mietwohnungen werden mit öffentlichen Wohnbauförderungen finanziert. Als Auflage für die Fördermittel, die der Hauseigentümer erhält, sieht das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) Mietobergrenzen vor. In Mietverträgen über geförderte Wohnungen finden sich daher oft Hinweise auf die gesetzliche Berechnung des Mietzinses. MieterInnen wird dadurch suggeriert, mit dem vereinbarten Mietzins habe schon alles seine …