Betriebskostenabrechnungen sind bis spätestens 30.Juni aufzulegen
Die Frist zur Auflage der Betriebskostenabrechnungen endet am 30. Juni. Spätestens zu diesem Zeitpunkt haben Vermieter die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres im Haus an geeigneter Stelle aufzulegen. Geschieht dies nicht, kann ein Antrag auf Vorlage der Betriebskostenabrechnung gestellt werden. Diese Regelung gilt für alle Altbauten, geförderten Neubauten, Gemeindebauten und Genossenschaftswohnungen. Spätestens zum übernächsten Zinstermin nach der …
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