Undichte Fenster

Undichte Fenster – es zieht in die Wohnung, es regnet in die Wohnung? Die Wohnung lässt sich nicht mehr vernünftig beheizen?

Dagegen gibt es Abhilfe.

Immer wieder wird uns die Frage gestellt, wer für die Reparatur oder Erneuerung abgewitteter Fenster zu sorgen hat. In Zeiten steigender Gas- und Stromkosten, ist dies für die meisten Mieterinnen und Mieter von hoher wirtschaftlicher Bedeutung.

Wenn der Schnee draußen bleibt, ist es o.k.

In Altbauten, sowie in allen Genossenschaftsbauten und Gemeindewohnungen, ist der Vermieter für die Reparatur undichter, oder sonstwie kaputter Außenfenster zuständig. Die Außenfenster gelten als sogenannte „allgemeine Teile des Hauses“ und fallen gemäß Par. 3 Mietrechtsgesetz in die Erhaltungs- und Instandsetzungspflicht des Vermieters.

Teilen Sie daher Ihrem Vermieter zunächst mit, dass die Außenfenster kaputt sind und ersuchen Sie ihn, unter Setzung einer angemessenen Frist, diese zu reparieren, sodass sie dicht sind. Weigert er sich, kann über die Schlichtungsstelle ein Auftrag zur Durchführung der notwendigen Erhaltungsarbeiten erwirkt werden.

Wir unterstützen Sie gerne in diesen Angelegenheiten. Aufgrund des Umstands, dass viele Fenster in Altbauten einen mäßigen Erhaltungszustand aufweisen, zählt die Durchsetzung von notwendigen Fensterreparaturen zu einem Schwerpunkt der Tätigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Es regnet in die wohnung
So sollte es nicht sein.