Betriebskostenabrechnung bis 30. Juni

Die Frist zur Vorlage der Betriebskostenabrechnung 2010 endet laut Mietrechtsgesetz am 30. Juni 2011.
Oft erhalten MieterInnen nur eine sogenannte „Einzelabrechnung“, aus der lediglich ersichtlich ist, welcher Anteil aus dem Saldo der Abrechnung auf ihre Wohnung entfällt.
Es muss aber die gesamte Betriebskostenabrechnung (für das ganze Haus) an geeigneter Stelle im Haus aufgelegt werden. Nur so kann deren Rechtmäßigkeit überprüft werden. Den MieterInnen ist außerdem Einsicht in die Belege zu gewähren und auf Wunsch sind ihnen Kopien (gegen Kostenersatz) auszuhändigen.
Für unsere Mitglieder überprüfen wir die Betriebskostenabrechnung gerne – schicken Sie uns eine Kopie oder bringen Sie die Abrechnung in unserem Büro vorbei.

Karikatur
§ 21 MRG: „Die Abrechnung ist an geeigneter Stelle im Haus aufzulegen.“ Illu©billythekid