Aus für Zahlscheingebühr

Zahlscheingebühren sind in Genossenschaftsbauten und Altbauten bereits seit Jahren verboten. Durch das neue Zahlungsdienstegesetz hat dies nun auch für Neubauten zu gelten. Auch die Dauer, bis eine getätigte Überweisung dem Vermieterkonto gutgeschrieben wird, wird deutlich verkürzt.