Urteil des Verfassungsgerichtshof zum Mietrecht

Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge einiger Vermietergesellschaften auf Aufhebung von Mietzinsobergrenzen des Mietrechtsgesetzes und Richtwertgesetzes ab- und zurückgewiesen. Damit wird die seit Monaten bestehende Blockade in zahlreichen zivilrechtlichen Mietüberprüfungsverfahren – zumindest vorläufig – beseitigt. VermieterInnen hatten in der Hoffnung der Verfassungsgerichtshof würde das Mietrecht kippen, gerichtliche Mietzinsüberprüfungsverfahren in Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des …

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