Was ist der Friedenszins?

Mit dem Mietengesetz 1922 wurde in dessen § 2 Mietzinszinsbeschränkungen eingeführt, die als Berechnungsgrundlage eine Orientierung an den Mietzinsverhältnissen des 1. August 1914 vorsahen. Konkret wurde beschlossen, dass neben den Betriebskosten eine Instandhaltungsmiete in Höhe des 150-fachen des seinerzeitigen Jahresmietzinses 1914 (Bemessungsstichtag 1.8.1914) und als Grundmietzins für eine Wohnung der halbe Jahresmietzins des Jahres 1914 …

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