Zunehmend mehr Mieterinnen und Mieter gelangen mit der Bezahlung des Mietzinses an ihre wirtschaftlichen Grenzen.
Die Mietpreisentwicklung spricht eine deutliche Sprache: Im Vergleich zu den sonstigen Verteuerungen des täglichen Lebens sind die Wohnkosten im letzten Jahrzehnt unverhältnismäßig gestiegen. Das muss man nicht hilflos zur Kenntnis nehmen. Vielen Mieterinnen und Mietern ist nicht bewusst, dass die vereinbarte Miete gesetzlichen Höchstgrenzen unterliegt. Werden diese überschritten, kann die Miete für die Zukunft und auch rückwirkend angepasst werden.

