Kündigungsgefahr Badezimmereinbau

Der Kündigungsschutz ist noch eine verhältnismäßig gut funktionierende Säule gesetzlicher Mieterschutzbestimmungen. Sieht man von Einfamilienhäusern ab (kein Kündigungsschutz für ab dem Jahr 2000 abgeschlossene Mietverträge), können Wohnungsmietverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, vom Vermieter nur aus wichtigen Gründen, die gesetzlich demonstrativ aufgezählt sind (§ 30 Abs 2 MRG), gekündigt werden. Allgemein kann gesagt werden, …

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