Zunehmend mehr Menschen stoßen mit ihren Wohnkosten an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Die Statistik Austria erhob für das Jahr 2007, dass armutsgefährdete Haushalte durch Wohnkosten unverhältnismäßig stark belastet werden. Diese müssen für das Wohnen durchschnittlich 38% ihres Haushaltseinkommens (2007) ausgeben.
In größeren Städten (Wien und andere Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern) ist die Wohnkostenbelastung für armutsgefährdete Haushalte mit durchschnittlich 43% (!) des Haushaltseinkommens besonders hoch.
(Quelle Statistik Austria: http://www.statistik.at/web_de/dynamic/statistiken/soziales/haushalts-einkommen/036628)
Da es sich dabei bloß um Durchschnittswerte handelt, kann man sich leicht ausrechnen, welche Existenzanstrengungen manche Menschen leisten müssen, um ihre Wohnung nicht zu verlieren.
26.2.2012 – Einer Erhebung der Arbeiterkammer zu Folge lebt der überwiegende Teil der Wiener Haushalte in Mietwohnungen. Diese sind in den letzten Jahren von einem überdurchschnittlichen Preisschub betroffen.
Österreichweit kletterten zwischen 2000 und 2010 die Mieten um 34% in die Höhe, und hängten dabei die Durchschnittslöhne (22%) weit ab. Noch gravierender wird das Missverhältnis, wenn man diese Statistik um die Neubauten (großteils Gemeinde- oder Genossenschaftswohnungen) bereinigt: Bei Altbauten betrugen in Gesamtösterreich die Mieterhöhungen 45%.
Mietsteigerung in Wien besonders hoch
Analysiert man die Mieterhöhungen nach den Komponenten Hauptmietzinsen und Betriebskosten, zeigt sich Erstaunliches:
Die reinen Hauptmietzinseinnahmen der Hauseigentümer (also Mietzins ohne Betriebskosten und Steuer) haben sich bei Altbauten in 10 Jahren in Österreich um 58 % erhöht. Allein in Wien sind die Altbauhauptmietzinse in den letzten 10 Jahren um 66,8 (!) % in die Höhe geschnellt. Gleichzeitig konstatiert die Arbeiterkammer ein Abnehmen von unbefristeten Mietverträgen. Der Großteil der Wohnungen wird nur mehr auf Zeit vergeben.
Auch wenn man nicht jeder Statistik glauben muss (diese wird aber nicht einmal von der Immobilienbranche in Frage gestellt), die Studie der Arbeiterkammer bestätigt die Erfahrungen des Mieterschutzverbandes: Wohnen wird für die Durchschnittsbevölkerung unleistbar.
Besonders grotesk erscheint der Umstand, dass die Mietsteigerungen zum Teil durch öffentliche Wohnbeihilfen aufgebracht werden müssen. Anstatt vernünftige gesetzliche Regelungen mit verständlichen Mietobergrenzen zu fördern, beschert die öffentliche Hand den Vermietern über die Beihilfen (die als Durchlaufposten nichts anderes als Vermieterbeihilfen darstellen) satte Einkommenszuwächse. Für die Durchschnittsbevölkerung ist die Mietzinslatte bereits zu hoch gelegt.
2.2.2012 – Wenn der Errichter eines Bauwerkes nicht Eigentümer der Liegenschaft ist, aber die Berechtigung hat, Häuser auf einem anderen (öffentlichen) Grundstück zu errichten und zu verwerten, spricht man von einem Baurecht. Der Grund und Boden verbleibt also im Eigentum der öffentlichen Hand.
Rechtsgrundlage für diese Baurechte ist das Baurechtsgesetz aus dem Jahr 1912. Gemäß § 3 Baurechtsgesetz 1912 können die Baurechte nur auf maximal 100 Jahre befristet werden. Da die Baurechte (und somit auch die Bauzinsvereinbarungen) aus den 1910er Jahren nun sukzessive auszulaufen beginnen, sind vor allem in Wien einige Genossenschaften gezwungen, mit der Stadt Wien neue Baurechtsvereinbarungen auszuhandeln.
Die Angelegenheit ist auch deswegen heikel, weil der Bauzins ein Mietzinsbestandteil ist. Nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§ 14 Abs 1 Z 4 WGG) stellt der “jeweils zu entrichtende Bauzins” einen überwälzbaren Entgeltbestandteil dar. Angesichts der angespannten Finanzsituation der kommunalen Haushalte ist zu erwarten, dass die Gemeinden bei Verlängerungen von Baurechten Erhöhungen des Bauzinses begehren werden, was zu einer Belastung der Mietzinssituation in jenen Genossenschaftsbauten, die aufgrund von Baurechten errichtet wurden, führen wird.




