Mit 1. Jänner 2012 gibt es einige schmerzhafte Erhöhungen der öffentlichen Tarife, die die Wohnkosten in Wien die Höhe treiben. So wird die Abwassergebühr (Kanalgebühr) von bisher € 1,78 pro Kubikmeter auf € 1,89 pro Kubikmeter erhöht. Die Wassergebühr wird sogar von € 1,30 pro Kubikmeter auf € 1,73 pro Kubikmeter erhöht. Insbesondere letztere Erhöhung ist nicht begründbar.

Wozu das Valorisierungsgesetz?
Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat ein Valorisierungsgesetz geschlossen, das gewährleisten sollte, dass in Wien wohnende Menschen eben nicht mit exorbitanten Gebührenerhöhungen belastet werden, sondern die Gebühren in regelmäßigen Abständen entsprechend der Inflation sanft angepasst werden. Dies ist nun auch tatsächlich bei der Kanalgebühr geschehen. Warum man aber dieses neue Valorisierung hinsichtlich der Wassergebühr außer Kraft setzt, um eine Erhöhung zu beschließen, die weit über der Inflation der letzten beiden Jahre liegt, ist nicht nachvollziehbar. Dies umso mehr, als die tatsächlichen Wasserversorgungskosten, wohl nicht in diesem Ausmaß angestiegen sein können.

Da sich bei durchschnittlichen Wasserbescheiden sowohl die Wasserbezugsmenge als auch die Abwassermenge gleich verhält, ist zusammengerechnet von einer Erhöhung der Kosten für Wasser und Kanal mit 1. Jänner 2012 in Höhe von insgesamt knapp 20% auszugehen. Das erscheint, gelinde gesagt, unsozial.

Höhere Betriebskosten
Auch die Müllgebühren werden mit 1. Jänner erhöht werden. Diese werden statt bisher € 3,99 pro 120 l Behälter und Entleerung auf € 4,24 pro 120 l Behälter und Entleerung erhöht. (Dies allerdings im Rahmen der allgemeinen Inflation.) Wasser und Müllgebühren sind zwar nicht die einzigen Bestandteile der Betriebskosten, sie zählen aber zur wesentlichen Faktoren der Betriebskosten. Geht man davon aus, dass auch die üblichen Positionen der Betriebskostenabrechnung entsprechend der Inflation steigen werden, wird das Wohnen in Wien sich unnötig verteuern.

Dies werden vor allem jene Mieterinnen und Mieter bald zu spüren bekommen, bei denen die Betriebskosten jährlich relativ ausgeglichen abgerechnet wurden und die nun vermutlich ab nächstem Jahr mit Erhöhungen der Akontozahlungen (Pauschalzahlungen) konfrontiert werden. Für Mieterinnen und Mieter bedeuten die Erhöhungen gewissermaßen einen Angriff von zwei Seiten. War es bisher so, dass die öffentliche Hand in Wien noch vergleichsweise bemüht war, die Preistreiberei des privaten Immobiliensektors durch vergleichsweise maßvolle Gebühren nicht noch weiter anzuheizen, sehen sich MieterInnen jetzt auch noch damit konfrontiert sowohl auf stark gestiegene Mieten der Vermieter/innen als auch auf starke Gebührenerhöhungen, die ebenfalls massiv zu den Wohnkosten beitragen, zu reagieren. Die Frage ist nur wie?

Kontraproduktive Erhöhung und ökologisch sinnlos
Gerade beim Wasser zeigt sich, wie kontraproduktiv eine Gebührenerhöhung ist. Der tatsächliche Aufwand der Wasserwerke wird nicht weniger, wenn unser (ohnedies in den letzten Jahrzehnten gesunkener) Wasserverbrauch noch weiter gedrosselt wird. Weder wird das Weltklima davon profitieren noch die Trockenheit in den Südspanien gelindert. Polemisch ausgedrückt: Es wird bei uns ja auch nicht heller, wenn in Sizilien Sonnenlicht “gespart” wird.

Je weniger fließt, desto höher der Aufwand
Noch schlimmer: Sollte man jetzt dazu übergehen, den Wasserverbrauch der privaten Haushalte noch weiter herunterzufahren, sind höhere Kosten für vermehrten Reparaturaufwand durch Ablagerungen und Verkeimung geradezu Programm. Sinkt der Wasserverbrauch in den Haushalten und damit die Durchflussmenge im Wasserrohrsystem ist dies prekär für die Instandhaltung des gesamten Installationsystems (auch in den einzelnen Wohnungen) und wird höhere Kosten am ganzen Wasser- und Abwasserversorgungssystems verursachen.

Ein unnötiger Teufelskreis.

Für Mietverträge in Altbauten, die dem Kategoriesystem unterliegen, werden die Mieten ab 1. September 2011 um 5,5% teurer werden.

Die Erhöhung betrifft in erster Linie Mieter und Mieterinnen in Altbauwohnungen deren Mietverträge vor 1994 abgeschlossen wurden (bei Substandardwohnungen auch danach). Auch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, die von Genossenschaften eingehoben werden, können sich entsprechend erhöhen.

Im Folgenden finden Sie die neuen Beträge, je nach Kategorie.

KATEGORIESÄTZE je m² gem. § 15a MRG

Kategorie A 3,25 €
Kategorie B 2,44 €
Kategorie C 1,62 €
Kategorie D 0,81 €

Kategorie D brauchbar 1,62 €
Kategorie D unbrauchbar 0,81 €

Wertbeständigkeit des Mietzinses gem.§ 45 MRG
(bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)

Kategorie A 2,15 €
Kategorie B 1,62 €
Kategorie C 1,08 €
Kategorie D brauchbar 1,08 €
Kategorie D unbrauchbar 0,81 €

Achtung: Die Frage, ob Ihre Miete tatsächlich angehoben werden kann, hängt von einigen Faktoren ab, die in kurzer verständlicher Form allgemein, nicht beantwortet werden kann. Für Mietverträge, die nach 1994 abgeschlossen wurde, sollte eine Erhöhung aber nur dann möglich sein, wenn es sich um eine Substandardwohnung (WC am Gang) handelt.

Bei älteren Mietverträgen ist die Erhöhung wahrscheinlicher, hängt aber unter anderem auch von der konkreten Mietvertragsgestaltung und vom Baujahr des Hauses ab.

Wenn Sie Mitglied des Mieterschutzverbandes sind, können Sie uns Ihre geänderte Vorschreibung zur Prüfung gerne übermitteln.



Für den Zeitraum 1. April 2010 bis 31. März 2012
gilt für Wien ein Richtwert von 4,91 Euro/m² und Monat.

Für den Zeitraum 1. April 2008 bis 31. März 2010
gilt für Wien ein Richtwert von 4,73 Euro/m² und Monat.

Verwaltungshonorar gemäß Mietrechtsgesetz 3,08 Euro/m².
Verwaltungshonorar für genossenschaftliche Mietwohnungen 195,60 Euro x verwaltete Wohnungen/Jahr

Wasser: 1,73 Euro/m³, Abwasser 1,89 Euro/m³
Müll: 4,24 Euro/120 Liter-Behälter/Entleerung – 8,48 Euro/240 Liter-Behälter/Entleerung

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Aktuelles

Starker Anstieg der Delogierungen

Allein in Wien wurden im Jahr 2011 gerichtlich rund 7.400 (!) Räumungsexekutionen bewilligt. Ein Zuwachs von mehr als 3% zum Vorjahr. Hinzu kommt eine wesentlich größere Anzahl von "freiwilligen" Auszügen, zB.: aufgrund des Auslaufens eines Mietvertrages. Ganz Wien übersiedelt gewissermaßen alle paar Jahre neu.

Internetbetrug nimmt zu

Wohnungsangebote auf Onlineplattformen die eine Vorausüberweisung ins Ausland vorsehen,sind unseriös.

OGH - Neue Klauselentscheidung

In einer aktuellen Entscheidung bestätigt der OGH das "Abnützungsrecht" des Mieters.

 

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Artikel 25 UN-Menschenrechtskonvention:
Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen.

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