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	<title>Mieterschutzverband Wien</title>
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	<description>Wohnen ist ein Menschenrecht</description>
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		<title>Wohnungssuche &#8211; 8 Punkte auf die Sie 8 geben sollten</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2721/wohnungssuche-8-punkte-auf-die-sie-8-geben-sollten/</link>
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		<pubDate>Fri, 11 Nov 2011 15:07:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>

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		<description><![CDATA[Bedenken Sie, dass Sie Kunde und nicht Bittsteller sind. Wenn ein Vermittler das nicht einsieht, wechseln Sie das Büro! Auch wenn Sie schon dringend eine Wohnung brauchen, nehmen Sie nicht die erstbeste Wohnung, sondern vergleichen Sie mehrere Angebote. Wenn möglich, schauen Sie sich Ihre „Traumwohnung“ zweimal an. Bei Tageslicht sieht eine Wohnung oft ganz anders [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<ul>
<li>Bedenken Sie, dass Sie Kunde und nicht Bittsteller sind. Wenn ein Vermittler das nicht einsieht, wechseln Sie das Büro!</li>
<li>Auch wenn Sie schon dringend eine Wohnung brauchen, nehmen Sie nicht die erstbeste Wohnung, sondern vergleichen Sie mehrere Angebote.</li>
<li>Wenn möglich, schauen Sie sich Ihre „Traumwohnung“ zweimal an. Bei Tageslicht sieht eine Wohnung oft ganz anders aus und Sie sehen Fehler, die Sie bei Zwielicht oder abends überhaupt nicht sehen.</li>
<li>Lassen Sie sich alle Angaben schriftlich geben. Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Zusagen.</li>
<li>Verlangen Sie eine betragsmäßige Aufschlüsselung der Bruttomiete in Hauptmietzins und Betriebskosten.</li>
<li>Falls eine Ablöse oder sonstige Einmalzahlung verlangt wird, fragen Sie genau nach, wofür Sie zahlen sollen, und lassen Sie sich den Zahlungsgrund und den Betrag schriftlich bestätigen.</li>
<li>Lärm aus der Nachbarwohnung? Die schönste Wohnung wird zum Albtraum, wenn Sie keine Ruhe haben. Beachten Sie die Wandstärken zu angrenzenden Wohnungen.</li>
<li>Verlangen Sie den Mietvertrags<em>entwurf</em> und lassen Sie diesen überprüfen. </li>
</ul>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #808080;"> </span></p>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #808080;"><a href="http://www.mieterschutzwien.at/wp-content/uploads/hastlavista5.jpg"><img class="aligncenter size-full wp-image-2385" title="Illustration: Wollix" src="http://www.mieterschutzwien.at/wp-content/uploads/hastlavista3.jpg" alt="Unverständlicher Mietvertrag" width="505" height="352" /></a></span><a href="http://www.mieterschutzwien.at/wp-content/uploads/hastlavista5.jpg"><img class="alignright size-full wp-image-1445" title="mieterschutzhaus1" src="http://www.mieterschutzwien.at/wp-content/uploads/mieterschutzhaus1.png" alt="" width="30" height="25" /></a><span style="color: #808080;">Kommt Ihnen Ihr Mietvertrag auch manchmal spanisch vor? </span></p>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #808080;"><br />
 </span></p>
<p style="text-align: center;"><span style="color: #808080;"> </span></p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Zehn Fragen zu Kautionen</title>
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		<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 16:35:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anmietung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Abnützung]]></category>
		<category><![CDATA[Kaution]]></category>
		<category><![CDATA[Kautionsrückforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Sparbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Verzinsung]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei den meisten Mietverhältnissen haben Mieterinnen und Mieter eine Kaution zu bezahlen. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengefasst und beantwortet: Was ist eine Kaution? Die Kaution soll dem Vermieter einen Deckungsfonds für alle zukünftigen Forderungen, die mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen können, ermöglichen (in erster Linie für Beschädigungen des Mietgegenstands oder Mietzinsrückstände). [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Bei den meisten Mietverhältnissen haben Mieterinnen und Mieter eine Kaution zu bezahlen. Die häufigsten Fragen haben wir für Sie zusammengefasst und beantwortet:</em></p>
<p><br class="clear" /></p>
<h5>Was ist eine Kaution?</h5>
<p>Die Kaution soll dem Vermieter einen Deckungsfonds für alle zukünftigen Forderungen, die mit dem Mietverhältnis in Zusammenhang stehen können, ermöglichen (in erster Linie für Beschädigungen des Mietgegenstands oder Mietzinsrückstände).</p>
<h5><a name="Kautionshöhe"></a>Wie hoch darf eine Kaution sein?</h5>
<p>Im Unterschied zu vielen anderen Rechtsordnungen sieht das österreichische Recht keine gesetzliche Obergrenze für eine zu vereinbarende Kaution vor. Dies hat vor einigen Jahren fallweise zu absurd hohen Kautionsvereinbarungen geführt, die Mieter finanziell sehr belasteten. Im Zuge eines Musterprozesses, den der Mieterschutzverband vor einigen Jahren beim OGH führte, stellte der OGH fest, dass eine Kaution in einem „angemessenen Verhältnis“ zum Sicherungsinteresse (Wert der Wohnung, Höhe der Miete) stehen muss. Der OGH hielt fest, dass bei Kautionen in der Höhe <strong>zwischen 3 und 6 Monatsmieten</strong> an der Angemessenheit nicht gezweifelt werden muss. Ist die vereinbarte Kaution allerdings höher, kann der unangemessene Differenzbetrag schon vor Ende des Mietverhältnisses zurückgefordert werden.</p>
<h5><span id="more-2655"></span>Kann ich vor Ende des Mietverhältnisses in Hinblick auf die ausstehende Kaution die Mietzahlungen stoppen?</h5>
<p>Nein. Da der Kautionsrückzahlunganspruch erst mit Ende des Mietverhältnisses entsteht, kann dieser nicht mit vorher fälligen Mieten gegenverrechnet werden.</p>
<h5>Gibt es besondere Sicherungspflichten des Vermieters für die Kaution?</h5>
<p>Seit dem Jahr 2009 hat der Vermieter die Kaution von seinem Vermögen getrennt zu veranlagen. Dies soll den Mieter im Falle eines Vermieterkonkurses besser absichern.</p>
<h5><a name="Kautionszinsen"></a>Ist die Kaution zu verzinsen?</h5>
<p>Der Vermieter hat die Kaution fruchtbringend (also zinsbringend) zu veranlagen. Dies wird in der Regel ein Sparbuch sein, das Mietrechtsgesetz, lässt aber auch andere Veranlagungsformen zu, wenn diese ein ähnliche Verzinsung und Sicherheit gewährleisten.</p>
<h5>Muss mir der Vermieter Auskunft über die Art der Veranlagung geben?</h5>
<p>Ja. Der Mieter ist auf Verlangen schriftlich über die Art der Veranlagung zu informieren.</p>
<h5><a name="Höhe der Kautionszinsen"></a>Wie hoch ist die Kaution zu verzinsen?</h5>
<p>Derzeit gehen Schlichtungsstellen und Gerichte von <strong>branchenüblichen Sparzinsen</strong> aus. In der Regel ist damit der Zinssatz zu verstehen, der für täglich fällige Spareinlagen (früher auch Eckzinssatz genannt) anfällt.</p>
<h5>Wann ist die Kaution zurückzubezahlen?</h5>
<p>Laut Mietrechtsgesetz „unverzüglich“ nach Ende des Mietverhältnisses. In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich Vermieter bis zum Erstellen einer Kautionsabrechnung einige Zeit lassen, da mit der Rückgabe der Wohnung allfällige Mängel nicht sofort eingeschätzt werden können. Als ortsübliche Frist für die Überprüfung von Mängeln sollten 2 bis 3 Wochen aber ausreichend sein.</p>
<h5>Welche Schäden kann der Vermieter mit der Kaution gegenverrechnen?</h5>
<p>Die schwierigste Frage überhaupt. In den letzten Jahren gab es mehrere Urteile des OGH, die nahelegen, dass anders als früher der Vermieter den Mieter nicht für Schäden belangen kann, die trotz pfleglicher Benützung des Mietgegenstandes entstanden sind. Die gewöhnliche Abnützung des Mietgegenstands kann dem Mieter daher nicht angelastet werden. Allfällige Klauseln im Mietvertrag die vorsehen, dass der Mieter die Wohnung quasi neuwertig zurückstellen muss, sind in den meisten Fällen als unwirksam anzusehen. Die Frage, was nun eine gewöhnliche Abnützung darstellt und was nicht, wird im Streitfall immer eine Einzelfallbeurteilung sein. Die Rechtsprechung der letzten Jahre gibt dazu gewisse Anhaltspunkte. Allgemein wird davon auszugehen sein, dass der Zustand der Wohnung auch daran zu messen sein wird, wie lange das Mietverhältnis gedauert hat. Es liegt auf der Hand, dass die normale Abnützung einer Wohnung nach dreißigjähriger Benützung anders zu beurteilen ist als beispielsweise nach nur dreijähriger Mietdauer.</p>
<h5><a name="Schlichtungsstelle"></a>Was mache ich bei Streitigkeiten aus der Kautionsabrechnung?</h5>
<p>Seit 2009 kann dies in den meisten Fällen im sogenannten wohnrechtlichen Außerstreitverfahren überprüft werden. In den größeren Städten sind dazu unabhängige wohnrechtliche <strong>Schlichtungsstellen</strong> zuständig. Dieser niederschwellige Zugang zum Recht hat sich bewährt. War es davor üblich, dass  Vermieter in Hinblick auf die für die Mieter sehr kostenriskante Rechtsverfolgung, die Kaution gerne zu Unrecht einbehielten, hat sich diese Praxis bereits nach einigen Monaten verändert. Das unberechtigte Zurückbehalten einer Kaution ist für den Vermieter nicht mehr so lukrativ wie früher.</p>
<p><br class="clear" /><br />
 <br class="clear" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Genossenschaftswohnungen &#8211; Baurechte laufen aus</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2860/genossenschaftswohnungen-baurechte-laufen-aus/</link>
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		<pubDate>Fri, 03 Feb 2012 09:50:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Bauzins]]></category>
		<category><![CDATA[WGG]]></category>

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		<description><![CDATA[2.2.2012 &#8211; Wenn der Errichter eines Bauwerkes nicht Eigentümer der Liegenschaft ist, aber die Berechtigung hat, Häuser auf einem anderen (öffentlichen) Grundstück zu errichten und zu verwerten, spricht man von einem Baurecht. Der Grund und Boden verbleibt also im Eigentum der öffentlichen Hand. Rechtsgrundlage für diese Baurechte ist das Baurechtsgesetz aus 1912. Gemäß § 3 [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>2.2.2012 &#8211; </em>Wenn der Errichter eines Bauwerkes nicht Eigentümer der Liegenschaft ist, aber die Berechtigung hat, Häuser auf einem anderen (öffentlichen) Grundstück zu errichten und zu verwerten, spricht man von einem Baurecht. Der Grund und Boden verbleibt also im Eigentum der öffentlichen Hand.</p>
<p>Rechtsgrundlage für diese Baurechte ist das Baurechtsgesetz aus 1912.  Gemäß § 3 Baurechtsgesetz 1912 können die Baurechte aber nur auf <em>maximal 100 Jahre</em> befristet werden.  Da die Baurechte (und somit auch die Bauzinsvereinbarungen) aus den 1910er Jahren nun sukzessive auszulaufen beginnen, sind vor allem in Wien einige Genossenschaften gezwungen, mit der Stadt Wien neue Baurechtsvereinbarungen aushandeln zu müssen.</p>
<p>Die Materie ist auch deswegen heikel, weil der Bauzins einen wichtigen Mietzinsbestandteil ausmacht und auf die Mieter von Genossenschaftswohnungen als Teil des Mietentgelts überwälzt werden kann. Nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (§ 14 Abs 1 Z 4 WGG) stellt der &#8220;jeweils zu entrichtende Bauzins&#8221; einen Entgeltbestandteil dar.  Angesichts der angespannten Finanzsituation der kommunalen Haushalte ist zu erwarten, dass die Gemeinden bei Verlängerungen von Baurechten <em>Erhöhungen des Bauzinses</em> begehren werden, was zu einer Belastung der Mietzinssituation in jenen Genossenschaftsbauten, die aufgrund von Baurechten errichtet wurden, führen könnte.</p>
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		</item>
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		<title>Politik von vorgestern im 21. Jahrhundert?</title>
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		<pubDate>Wed, 18 Jan 2012 12:16:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Politik]]></category>
		<category><![CDATA[Eintritt]]></category>
		<category><![CDATA[Lebensgefährte]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei Betrachtung der Eintrittsrechte im Mietrechtsgesetz treten seltsame Wertungen zutage, die durch nichts zu rechtfertigen sind: „Du bist ja nur ein Stiefkind“ Es besteht noch immer die veraltete und nicht mehr zeitgemäße Differenzierung zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern einerseits und Stiefkindern und Pflegekindern andererseits, wenn es um das Recht zum Eintritt in den Mietvertrag des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei Betrachtung der Eintrittsrechte im Mietrechtsgesetz treten seltsame  Wertungen zutage, die durch nichts zu rechtfertigen sind:</p>
<h3>„Du bist ja nur ein Stiefkind“</h3>
<p> Es besteht noch immer die veraltete und nicht mehr zeitgemäße Differenzierung zwischen leiblichen Kindern und Adoptivkindern einerseits und Stiefkindern und Pflegekindern andererseits, wenn es um das Recht zum Eintritt in den Mietvertrag des Stiefelternteils oder der Pflegeltern geht. </p>
<p> Oft leben diese Kinder seit frühester Kindheit oder Jugend mit ihren Pflegeltern oder gemeinsam mit einem leiblichen Elternteil und einem Stiefelternteil zusammen in einer Wohnung. Will nun derjenige/diejenige, der aus der Wohnung auszieht (z.B. ins Haus am Land zieht), seine/ihre Mietrechte an das Stiefkind oder Pflegekind abtreten, ist das vom Gesetz nicht vorgesehen. Stiefkinder und Pflegekinder müssten die Wohnung verlassen. Leibliche Kinder und Adoptivkinder hingegen könnten die Mietrechte übernehmen. </p>
<h3>„Keine Ehe &#8211; keine Rechte?“</h3>
<p>Ganz so schlimm ist es zwar nicht, aber noch immer sind Lebensgefährten, und zwar sowohl gleichgeschlechtliche als auch heterosexuelle, nicht berechtigt, in den Mietvertrag des Partners/der Partnerin einzutreten, wenn diese/r aus der von ihm/ihr ursprünglich allein angemieteten Wohnung, die aber zuletzt der Lebensmittelpunkt des Paares war, auszieht (etwa weil die Beziehung zerbricht und jener Partner, bei dem die Kinder bleiben auch in der bisherigen gemeinsamen Wohnung bleiben soll). Lebensgefährten sind nach jetziger Rechtslage nur im Todesfall des Mieters/der Mieterin eintrittsberechtigt. </p>
<p>
</p>
<blockquote><p>Es wird immer wieder deutlich, dass im Mietrecht, aber auch in vielen anderen rechtlichen Bereichen dringender Änderungsbedarf besteht und die Gesetze schleunigst an die geänderten Lebensumstände der Menschen angepasst werden müssen. Wir haben bereits mehrere Stellungnahme in diesem Sinn an das Justizministerium übermittelt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
</blockquote>
<p><a href="http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/ME/ME_00198_10/fname_113123.pdf">Parlamentarische Stellungnahme des Mieterschutzverbandes</a></p>
<p><span style="color: #c0c0c0;">.</span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Big Smarty is Watching You &#8211; &#8220;Intelligente&#8221; Stromzähler</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2822/intelligente-stromzaehler-big-smarty-is-watching-you/</link>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 10:35:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Leben]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Technisches]]></category>
		<category><![CDATA[Big Brother]]></category>
		<category><![CDATA[Smart-Meter]]></category>
		<category><![CDATA[Stromzähler]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums, der den Energieunternehmen die flächendeckende Einführung von „intelligenten“ Stromzählern („Smart-Meter“) vorschreibt, stößt nicht überall auf Zustimmung. Der Entwurf, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 umgesetzt werden soll, sieht für quasi alle (95%) Haushalte eine verpflichtende  Einführung dieser Messgeräte bis 2018 vor. Die neuen Geräte ermöglichen Stromversorgern (und vielleicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Verordnungsentwurf des Wirtschaftsministeriums, der den Energieunternehmen die flächendeckende Einführung von „intelligenten“ Stromzählern („Smart-Meter“) vorschreibt, stößt nicht überall auf Zustimmung.</p>
<p>Der Entwurf, mit dem eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 2009 umgesetzt werden soll, sieht für quasi alle (95%) Haushalte eine verpflichtende  Einführung dieser Messgeräte bis 2018 vor. Die neuen Geräte ermöglichen Stromversorgern (und vielleicht nicht nur diesen) gewissermaßen eine Live-Beobachtung des Stromverbrauchs der Haushalte. Auch die Energiekunden sollen Zugang zu diesen Daten haben und dadurch ihr Verbrauchsgeschehen besser analysieren können.</p>
<p>Die neuen Messgeräte sollen laut Aussendung des Wirtschaftsministers &#8220;mehr Transparenz&#8221; und &#8220;ein höheres  Kosten-Bewusstsein&#8221; schaffen und &#8220;den Stromkonsumenten das  Sparen erleichtern&#8221;. Man muss nicht lange suchen, um in den Erläuterungen zum Entwurf auch die üblichen Schlagwörter &#8220;Nachhaltigkeit&#8221; und &#8220;CO2 Einsparung&#8221; zu finden. In erster Linie sollen Smart-Meter den Energieanbietern durch flexible Preisgestaltung die Möglichkeit geben, für ein ausgeglichenes Energienetz  zu sorgen.</p>
<p>Vielerorts werden Zweifel angemeldet, dass durch die Messgeräte eine nennenswerte Energieersparnis zu erwarten ist. Bei den derzeitigen Energiekosten ist davon auszugehen, dass Haushaltsteilnehmer ja auch jetzt danach trachten, Energie nicht sinnlos zu verbrauchen, um nicht ihre  ohnedies bereits prekäre Finanzsituation weiter zu anzuspannen. Es ist mit konventionellen Methoden auch möglich, das Verbrauchsgeschehen selbst zu beurteilen. Dazu bedarf es keiner sogenannten &#8220;intelligenten&#8221; Messsysteme.</p>
<p>Derzeit bestehen an den Smart-Metern im wesentlichen drei Kritikpunkte:</p>
<p><em>1) Stabilität, Netzausfälle:</em></p>
<p>Fachleute befürchten, dass es durch die Einführung einer digitalen Vernetzung der Stromdistribution es zu ähnlichen Ausfällen kommen kann, wie sie derzeit schon bei Internet- und Telekommunikationsversorgern vorkommt, dies aber naturgemäß mit weitreichenderen Folgen.</p>
<blockquote><p>Smart-Meter sind technisch gesehen nichts anderes als  Computer, die den Energieverbrauch messen, und die  Energieversorgung abschalten können. Es muss daher von einer ähnlich hohen Verwundbarkeit dieser Geräte wie bei sonstigen vernetzten Computern ausgegangen werden. In anderen Worten, mit den gleichen  Mitteln mit denen zu Hause Ihr PC über das Internet lahmgelegt  und dessen Daten ausgespäht werden können, kann dies auch mit der Stromversorgung  passieren. So könnte eine Schadsoftware in ganzen Regionen das  Licht abdrehen.</p>
</blockquote>
<p><em>2) Überwachung</em></p>
<p>Durch die Live-Verbrauchserfassung in Wohnungen &#8211; vorgesehen ist ein viertelstündiges Messintervall &#8211; ist es ein leichtes, Verbraucherprofile über das Bewohnerverhalten zu erstellen. Auch wenn viele  einwenden mögen, dass es ihnen egal ist, wer jetzt weiß, wann man den Fernseher oder den E-Herd auf- und abdreht, die Missbrauchsmöglichkeiten dieser Daten haben ein erhebliches Potential. Auch so mancher Einbrecher wird sich freuen, an die Informationen heranzukommen. Wenn der Mieter im Urlaub ist, bricht es sich bekanntlich leichter ein.</p>
<p><em>3) Preismanipulation, Erpressung des Kunden</em></p>
<p>Man erinnere sich an den Skandal eines großen amerikanischen Stromanbieters, der vor rund 10 Jahren in Kalifornien mit künstlich erzeugten Energieengpässen die Energiepreise in die Höhe gepusht hat. Energieanbieter verfolgen in erster Linie eigene Geschäftsinteressen und das Beispiel USA zeigt, dass der Markt bislang keine ausreichenden Regulative gefunden hat, um Missbräuchen vorzubeugen. Missbräuche sind aber mit Smart-Metern wesentlich einfacher zu bewerkstelligen. Der Bürger liefert sich dem Stromlieferanten wesentlich mehr aus.<br />
 Intelligente Stromzähler erlauben Stromanbietern flexible Tarife (eigentlich das Gegenteil, der vom Ministerium angepriesenen Transparenz), die dem konkreten Verhalten der Energiekunden angepasst sind. Das kann, es muss aber kein Vorteil für den Kunden sein, sondern macht diesen hinsichtlich seiner Verbrauchsgewohnheiten gläsern und in der Tarifpolitik zum Opfer des über die Gewohnheiten und Bedürfnisse des Verbrauchers gut informierten Anbieters.</p>
<p><br class="clear" /></p>
<p><em>Und die Vorteile?</em> Gibt es wohl auch.</p>
<blockquote><p>Will man weg von der einseitigen Stromerzeugung durch Großkraftwerke hin zu einer Möglichkeit der Einspeisung eigener, alternativer, kleinerer Energiequellen (zB. Solaranlagen am Dach), benötigt man ein System, das gewährleistet, dass Spitzenschwankungen bei der Einspeisung vermieden werden.</p>
</blockquote>
<p>Gleiches gilt für den Verbrauch: Sollte es zB zu einer größeren Verbreitung von Elektroautos kommen, wird der Stromverbrauch an sich zwar nur vergleichsweise gering  steigen (Schätzungen gehen von 3% aus), die Lastspitzen könnten sich aber um bis zu 70% erhöhen. Damit diese Spitzen im Verbrauch wie in der Einspeisung (die zu einem völligen Ausfall der Netze führen können) vermieden werden, bedarf es einer Steuerung, die mit Smart-Metern eventuell besser gewährleistet werden kann. Dies soll über die genauen Daten der Strom-Nachfrage der Verbraucher und der Möglichkeit, diese Nachfrage durch variable lastabhängige Tarifstrukturen zu beeinflussen, geschehen.</p>
<p>Wer hat also Recht? Kritiker oder technikgläubige Ökofuturisten? Vielleicht beide. Die Frage ist, ob es notwendig ist, gewissermaßen in vorauseilendem Gehorsam derzeit eine Umstellung zu forcieren, die im aktuell geplanten Ausmaß unnötig erscheint. Das Argument, dass einige europäische Länder offener für die Umstellung auf Smartgrids eintreten, besagt angesichts der auch diesen Ländern fehlenden Erfahrungswerten wenig.</p>
<p>Das einzige was man derzeit mit Sicherheit weiß, ist, dass es ein tolles Geschäft für die Anbieter dieser Messgeräte sein wird.</p>
<p>Was man noch nicht weiß, ist, wer die Umstellung bezahlen soll. Doch wir ahnen es schon.</p>
<p><br class="clear" /><br />
 <br class="clear" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Provisionsgrenzen bei Maklerhonoraren</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/1914/maklerprovision/</link>
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		<pubDate>Thu, 07 Oct 2010 16:58:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anmietung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Makler]]></category>
		<category><![CDATA[Provision]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.mieterschutzwien.at/?p=1914</guid>
		<description><![CDATA[Derzeitige Provisionsgrenzen bei der Vermietung von Wohnungen und Geschäftslokalen, gültig ab 1.9.2010. 1) Vermittlung von Wohnungen Unbefristeter Vertrag 2 Gesamtmieten Befristung mehr als 3 Jahre 2 Gesamtmieten Befristung bis zu 3 Jahren 1 Gesamtmiete Verlängerung eines befristeten Vertrags Ergänzung entsprechend der Gesamtdauer, begrenzt mit höchstens ½ Gesamtmiete Umwandlung in unbefristeten Vertrag Ergänzung auf den Betrag [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Derzeitige Provisionsgrenzen bei der Vermietung von Wohnungen und Geschäftslokalen, gültig ab 1.9.2010.</h4>
<h5>1) Vermittlung von <span style="color: #ff00ff;">Wohnungen</span></h5>
<table cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>Unbefristeter Vertrag</td>
<td>2 Gesamtmieten</td>
</tr>
<tr>
<td>Befristung mehr als 3 Jahre</td>
<td>2 Gesamtmieten</td>
</tr>
<tr>
<td>Befristung bis zu 3 Jahren</td>
<td>1 Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Verlängerung eines befristeten Vertrags</td>
<td>Ergänzung entsprechend der Gesamtdauer, begrenzt mit höchstens ½ Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Umwandlung in unbefristeten Vertrag</td>
<td>Ergänzung auf den Betrag der einem unbefristeten Mietvertrag entspricht, höchstens ½ Monatsmiete</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Die Gesamtmieten in der rechten Spalte verstehen sich inklusive<br />
Betriebskosten und Nebenkosten, jedoch ohne Umsatzsteuer (bei Mietwohnungen meistens<br />
10%). Der Makler/die Maklerin kann jedoch beim Gesamtbetrag die (Makler-)Umsatzsteuer (20%) auf den Mieter/die Mieterin überwälzen. Bei Wohnungen die dem Mietrechtsgesetz unterliegen, sind allfällige Haus-Zentralheizungskosten nicht in die<br />
Gesamtmiete einzurechnen.</p>
<p><span id="more-1914"></span>Rechenbeispiel:<br />
Unbefristeter Vertrag, Bruttogesamtmonatsmiete beträgt 1.100 Euro.<br />
Die Gesamtnettomiete ohne Mietumsatzsteuer beträgt 1.000 Euro. Die zulässige, an den Mieter oder die<br />
Mieterin verrechenbare Provision beträgt somit 1000<br />
Euro x 2, plus 20% (Makler-)USt, gesamt sohin 1.200 Euro.</p>
<p>2) Ist der Vermittler einer Wohnung gleichzeitig <span style="color: #ff00ff;">Hausverwalter</span> des Hauses, in dem die<br />
Wohnung gelegen ist, gelten nachstehende Höchstgrenzen.</p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>Unbefristeter Vertrag</td>
<td>1 Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Befristung mehr als 3 Jahre</td>
<td>1 Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Befristung bis zu 3 Jahren</td>
<td>1/2 Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Verlängerung eines befristeten Vertrags</td>
<td>Ergänzung entsprechend der Gesamtdauer, begrenzt mit höchstens ½ Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Umwandlung in unbefristeten Vertrag</td>
<td>Ergänzung auf den Betrag der einem unbefristeten Mietvertrag entspricht, höchstens ½ Gesamtmiete</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Achtung:<br />
Falls der Makler in einem wirtschaftlichen oder familiären Naheverhältnis zum<br />
Vermieter (war nicht selten der Fall ist) <span style="mso-spacerun: yes;"> </span>steht und informiert er den Mieter nicht<br />
unverzüglich davon, so liegt keine <span class="SpellE">Verdienstlichkeit</span><br />
des Maklers vor und der Mieter schuldet überhaupt keine Provision. Häufig<br />
unterschreiben Mieter bei <span class="SpellE">Abschluss</span> der<br />
Provisionsvereinbarung, <span class="SpellE">dass</span> sie darüber aufgeklärt<br />
wurden, <span class="SpellE">dass</span> ein Naheverhältnis vorliegt.</p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="mso-ansi-language: DE;" lang="DE"> </span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="mso-ansi-language: DE;" lang="DE"> </span></p>
<p class="MsoNormalCxSpMiddle"><span style="mso-ansi-language: DE;" lang="DE">3) Für <span style="color: #ff00ff;">Geschäftslokale</span> gelten nach wie vor höhere Provisionsobergrenzen:</span></p>
<table cellspacing="0" cellpadding="0">
<tbody>
<tr>
<td>Unbefristeter Vertrag</td>
<td>3 Gesamtmieten</td>
</tr>
<tr>
<td>Befristung mehr als 3 Jahre</td>
<td>3 Gesamtmieten</td>
</tr>
<tr>
<td>Befristung<br />
von 2 &#8211; 3 Jahren</td>
<td>2 Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Befristung weniger als 2 Jahre</td>
<td>1 Gesamtmiete</td>
</tr>
<tr>
<td>Verlängerung<br />
eines befristeten Vertrags</td>
<td>Ergänzung<br />
entsprechend der Gesamtdauer,</td>
</tr>
<tr>
<td>Umwandlung in unbefristeten Vertrag</td>
<td>Ergänzung auf den Betrag der einem unbefristeten Mietvertrag entspricht</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p>Für alle genannten Fälle gilt, dass Makler vom Vermieter,<br />
sofern dies vereinbart wird, ebenfalls eine Provision verlangen können, die überwiegend<br />
höheren Grenzen unterliegt.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Sinnlose Erhöhung der Wassergebühren</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2763/sinnlose-erhohung-der-wassergebuhren/</link>
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		<pubDate>Wed, 30 Nov 2011 14:08:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebskosten]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
		<category><![CDATA[Neuigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Technisches]]></category>
		<category><![CDATA[Wohnen]]></category>
		<category><![CDATA[Abwasser]]></category>
		<category><![CDATA[Kanal]]></category>
		<category><![CDATA[Wasser]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit 1. Jänner 2012 gibt es einige schmerzhafte Erhöhungen der öffentlichen Tarife, die die Wohnkosten in Wien die Höhe treiben. So wird die Abwassergebühr (Kanalgebühr) von bisher € 1,78 pro Kubikmeter auf € 1,89 pro Kubikmeter erhöht. Die Wassergebühr wird sogar von € 1,30 pro Kubikmeter auf € 1,73 pro Kubikmeter erhöht. Insbesondere letztere Erhöhung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit 1. Jänner 2012 gibt es einige schmerzhafte Erhöhungen der öffentlichen Tarife, die die Wohnkosten in Wien die Höhe treiben.  So wird die Abwassergebühr (Kanalgebühr) von bisher € 1,78 pro Kubikmeter auf € 1,89 pro Kubikmeter erhöht. Die Wassergebühr wird sogar von € 1,30 pro Kubikmeter auf € 1,73 pro Kubikmeter erhöht.  Insbesondere letztere Erhöhung ist nicht begründbar.</p>
<p><strong>Wozu das Valorisierungsgesetz</strong>?<br />
 Im Jahr 2007 hat der Gemeinderat ein Valorisierungsgesetz geschlossen, das gewährleisten sollte, dass in Wien wohnende Menschen eben nicht mit exorbitanten Gebührenerhöhungen belastet werden, sondern die Gebühren in regelmäßigen Abständen entsprechend der Inflation sanft angepasst werden. Dies ist nun auch tatsächlich bei der Kanalgebühr geschehen. Warum man aber dieses neue Valorisierung hinsichtlich der <em>Wassergebühr</em> außer Kraft setzt, um eine Erhöhung zu beschließen, die weit über der Inflation der letzten beiden Jahre liegt, ist nicht nachvollziehbar.  Dies umso mehr, als die tatsächlichen Wasserversorgungskosten,  wohl nicht in diesem Ausmaß angestiegen sein können.</p>
<p>Da sich bei durchschnittlichen Wasserbescheiden sowohl die Wasserbezugsmenge als auch die Abwassermenge gleich verhält, ist zusammengerechnet von einer Erhöhung der Kosten für Wasser und Kanal mit 1. Jänner 2012 in Höhe von insgesamt knapp 20% auszugehen. Das erscheint, gelinde gesagt, unsozial.</p>
<p><strong>Höhere Betriebskosten</strong><br />
 Auch die Müllgebühren werden mit 1. Jänner erhöht werden. Diese werden statt bisher € 3,99 pro 120 l Behälter und Entleerung auf € 4,24 pro 120 l Behälter und Entleerung erhöht. (Dies allerdings im Rahmen der allgemeinen Inflation.)   Wasser und Müllgebühren sind zwar nicht die einzigen Bestandteile der Betriebskosten, sie zählen aber zur wesentlichen Faktoren der Betriebskosten. Geht man davon aus, dass auch die üblichen Positionen der Betriebskostenabrechnung entsprechend der Inflation steigen werden, wird das Wohnen in Wien sich unnötig verteuern.</p>
<p>Dies werden vor allem jene Mieterinnen und Mieter bald zu spüren bekommen, bei denen die Betriebskosten jährlich relativ ausgeglichen abgerechnet wurden und die nun vermutlich ab nächstem Jahr mit Erhöhungen der Akontozahlungen (Pauschalzahlungen) konfrontiert werden.  Für Mieterinnen und Mieter bedeuten die Erhöhungen gewissermaßen einen Angriff von zwei Seiten. War es bisher so, dass die öffentliche Hand in Wien noch vergleichsweise bemüht war, die Preistreiberei des privaten Immobiliensektors durch vergleichsweise maßvolle Gebühren nicht noch weiter anzuheizen, sehen sich MieterInnen jetzt auch noch damit konfrontiert sowohl auf stark gestiegene Mieten der Vermieter/innen als auch auf starke Gebührenerhöhungen, die ebenfalls massiv zu den Wohnkosten beitragen, zu reagieren. Die Frage ist nur wie?</p>
<p><strong>Kontraproduktive Erhöhung und ökologisch sinnlos</strong><br />
 Gerade beim Wasser zeigt sich, wie kontraproduktiv eine Gebührenerhöhung ist. Der tatsächliche Aufwand der Wasserwerke wird nicht weniger, wenn unser (ohnedies in den letzten Jahrzehnten gesunkener) Wasserverbrauch noch weiter gedrosselt wird. Weder wird das Weltklima davon profitieren noch die Trockenheit in den Südspanien gelindert. Polemisch ausgedrückt: Es wird bei uns ja auch nicht heller, wenn in Sizilien Sonnenlicht &#8220;gespart&#8221; wird.</p>
<p><strong>Je weniger fließt, desto höher der Aufwand</strong><br />
 Noch schlimmer: Sollte man jetzt dazu übergehen, den Wasserverbrauch der privaten Haushalte noch weiter herunterzufahren, sind höhere Kosten für vermehrten Reparaturaufwand durch Ablagerungen und Verkeimung geradezu Programm. Sinkt der Wasserverbrauch in den Haushalten und damit die Durchflussmenge im Wasserrohrsystem  ist dies prekär für die Instandhaltung des <em>gesamten</em> Installationsystems (auch in den einzelnen Wohnungen) und wird höhere Kosten am ganzen Wasser- und Abwasserversorgungssystems verursachen.</p>
<p>Ein unnötiger Teufelskreis.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Kategoriebeträge ab September 2011</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/2648/neue-kategoriebetraege-ab-september-2011/</link>
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		<pubDate>Mon, 01 Aug 2011 14:16:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Altbau]]></category>
		<category><![CDATA[Erhaltungsbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kategorie]]></category>
		<category><![CDATA[MRG]]></category>
		<category><![CDATA[Tarife]]></category>

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		<description><![CDATA[Für Mietverträge in Altbauten, die dem Kategoriesystem unterliegen, werden die Mieten ab 1. September 2011 um 5,5% teurer werden. Die Erhöhung betrifft in erster Linie Mieter und Mieterinnen in Altbauwohnungen deren Mietverträge vor 1994 abgeschlossen wurden (bei Substandardwohnungen auch danach). Auch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, die von Genossenschaften eingehoben werden, können sich entsprechend erhöhen. Im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für Mietverträge in Altbauten, die dem Kategoriesystem unterliegen, werden die Mieten ab 1. September 2011 um 5,5% teurer werden.</p>
<p>Die Erhöhung betrifft in erster Linie Mieter und Mieterinnen in Altbauwohnungen deren Mietverträge vor 1994 abgeschlossen wurden (bei Substandardwohnungen auch danach). Auch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, die von Genossenschaften eingehoben werden, können sich entsprechend erhöhen.</p>
<p>Im Folgenden finden Sie die neuen Beträge, je nach Kategorie.</p>
<p><span style="color: #993366;"><strong>KATEGORIESÄTZE je m² gem. § 15a MRG</strong></span></p>
<p> Kategorie A 3,25 €<br />
 Kategorie B 2,44 €<br />
 Kategorie C 1,62 €<br />
 Kategorie D 0,81 €</p>
<p> Kategorie D brauchbar 1,62 € <br />
 Kategorie D unbrauchbar 0,81 € </p>
<p>
 <span style="color: #993366;"><strong>Wertbeständigkeit des Mietzinses gem.§ 45 MRG</strong></span><br />
 (bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)</p>
<p> Kategorie A 2,15 €<br />
 Kategorie B 1,62 €<br />
 Kategorie C 1,08 €<br />
 Kategorie D brauchbar 1,08 €<br />
 Kategorie D unbrauchbar 0,81 €</p>
<p><span style="color: #3366ff;">Achtung:</span> Die Frage, ob Ihre Miete tatsächlich angehoben werden kann, hängt von einigen Faktoren ab, die in kurzer verständlicher Form allgemein, nicht beantwortet werden kann. Für Mietverträge, die nach 1994 abgeschlossen wurde, sollte eine Erhöhung aber nur dann möglich sein, wenn es sich um eine Substandardwohnung (WC am Gang) handelt.</p>
<p>Bei älteren Mietverträgen ist die Erhöhung wahrscheinlicher, hängt aber unter anderem auch von der konkreten Mietvertragsgestaltung und vom Baujahr des Hauses ab.</p>
<p>Wenn Sie Mitglied des Mieterschutzverbandes sind, können Sie uns Ihre geänderte Vorschreibung zur Prüfung gerne übermitteln.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Aktuelle Tarife</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/65/richtwerte/</link>
		<comments>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/65/richtwerte/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 07 Mar 2009 16:49:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemeines]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[EVB]]></category>
		<category><![CDATA[Kategorie]]></category>
		<category><![CDATA[Miete]]></category>
		<category><![CDATA[Richtwert]]></category>
		<category><![CDATA[Richtwertmietzins]]></category>
		<category><![CDATA[Tarife]]></category>
		<category><![CDATA[Verwaltungshonorar]]></category>

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		<description><![CDATA[Für den Zeitraum 1. April 2010 bis 31. März 2012 gilt für Wien ein Richtwert von 4,91 Euro/m² und Monat. Für den Zeitraum 1. April 2008 bis 31. März 2010 gilt für Wien ein Richtwert von 4,73 Euro/m² und Monat. Verwaltungshonorar gemäß Mietrechtsgesetz 3,08 Euro/m². Verwaltungshonorar für genossenschaftliche Mietwohnungen 195,60 Euro x verwaltete Wohnungen/Jahr Wasser: 1,73 Euro/m³, Abwasser [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für den Zeitraum <em>1. April 2010 bis 31. März 2012</em><br />
 gilt für Wien ein Richtwert von 4,91 Euro/m² und Monat.</p>
<p>Für den Zeitraum <em>1. April 2008 bis 31. März 2010</em><br />
 gilt für Wien ein Richtwert von 4,73 Euro/m² und Monat.</p>
<p>Verwaltungshonorar gemäß Mietrechtsgesetz 3,08 Euro/m².<br />
 Verwaltungshonorar für genossenschaftliche Mietwohnungen 195,60 Euro x verwaltete Wohnungen/Jahr</p>
<p>Wasser: 1,73 Euro/m³, Abwasser 1,89 Euro/m³<br />
 Müll: 4,24 Euro/120 Liter-Behälter/Entleerung &#8211; 8,48 Euro/240 Liter-Behälter/Entleerung</p>
<p> <span id="more-65"></span></p>
<p>Sämtliche Richtwerte seit 1994:</p>
<p>1.3.1994 bis 31.3.1995: 50,40 S<br />
 1.4.1995 bis 31.3.1996: 51,70 S<br />
 1.4.1996 bis 31.3.1997: 52,70 S<br />
 1.4.1997 bis 31.3.1998: 53,90 S<br />
 1.4.1998 bis 31.3.1999: 54,70 S<br />
 1.4.1999 bis 31.3.2000: 55,&#8211; S<br />
 1.4.2000 bis 31.3.2001: 55,80 S<br />
 1.4.2001 bis 31.3.2002: 57,20 S<br />
 1.4.2002 bis 31.3.2003: 4,24 Euro<br />
 1.4.2003 bis 31.3.2004: 4,32 Euro<br />
 1.4.2004 bis 28.2.2005: 4,37 Euro<br />
 1.3.2005 bis 31.3.2006: 4,50 Euro<br />
 1.4.2006 bis 31.3.2007: 4,57 Euro<br />
 1.4.2007 bis 31.3.2008: 4,63 Euro</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<table style="background-color: #ffccff;" border="0">
<tbody>
<tr>
<td align="left" valign="top">Ob für Ihr Mietverhältnis ein Richtwertmietzins, ein Kategoriemietzins, ein Erhaltungsbeitrag oder ein freier, bzw. &#8220;angemessener&#8221; Mietzins zur Anwendung gelangt, richtet sich nach Baujahr des Hauses, Datum des Mietvertrages und anderen Faktoren.</td>
</tr>
</tbody>
</table>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Mieterfalle Kündigungsverzicht</title>
		<link>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/884/mieterfalle-kundigungsverzicht/</link>
		<comments>http://www.mieterschutzwien.at/index.php/884/mieterfalle-kundigungsverzicht/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 15 Nov 2009 16:39:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>msv</dc:creator>
				<category><![CDATA[Anmietung]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtliches]]></category>
		<category><![CDATA[Bürge]]></category>
		<category><![CDATA[Knebelvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsverzicht]]></category>
		<category><![CDATA[Mieterfalle]]></category>
		<category><![CDATA[Mietvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Mieter tappen oft in die Falle des Kündigungsverzichts. Wird in einem Mietvertrag vereinbart, dass die Mieterseite für eine bestimmte Zeit auf die Ausübung ihres Kündigungsrechts verzichtet, so ist dies nur mit Einwilligung des Vermieters rückgängig zu machen. Gerade bei Wohnungen mit hoher Miete, finden sich solche Vertragskonstruktionen durchaus häufig. Wenn dann noch mehrere Personen im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mieter tappen oft in die Falle des <em>Kündigungsverzichts</em>.</p>
<p>Wird in einem Mietvertrag vereinbart, dass die Mieterseite für eine bestimmte Zeit auf die Ausübung ihres Kündigungsrechts verzichtet, so ist dies nur mit Einwilligung des Vermieters rückgängig zu machen. Gerade bei Wohnungen mit hoher Miete, finden sich solche Vertragskonstruktionen durchaus häufig. Wenn dann noch mehrere Personen im Mietvertrag als Mitmieter oder als Bürgen dem Haftungsfonds beigetreten sind, ist der Vermieter in einer sehr komfortablen Situation. Es gleicht dann schon einem Gnadenakt, wenn er zur vorzeitigen Mietvertragsbeendigung bereit ist. Als Mieter können Sie dann förmlich darum betteln, aus dem Vertrag entlassen zu werden.</p>
<p>Wenn sich Ihre Lebensplanung ändert, und Sie in eine andere, vielleicht schönere oder billigere Wohnung umzuziehen wollen, Ihr Vermieter aber auf die vereinbarte Vertragslaufzeit besteht, sind Ihre Chancen schlecht, aus dem Vertrag auszusteigen.</p>
<p>Unser Tipp an zukünftige Mieterinnen und und Mieter:</p>
<p>Gerade in jungen Jahren ändern sich die Lebensverhältnisse oft rasch (berufliche Veränderung, Familiengründung etc.). Überlegen Sie daher gut, bevor Sie einen Kündigungsverzicht in Ihrem Mietvertrag unterschreiben, mit dem Sie sich mitunter auf Jahre hinaus eine Veränderung Ihrer Wohnsituation versperren. Verlangen Vermieter, dass Bürgen den Vertrag mitunterzeichnen, prüfen Sie genau, ob der Vertrag auch einen Kündigungsverzicht enthält.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<div id="attachment_2689" class="wp-caption aligncenter" style="width: 243px"><a href="http://www.mieterschutzwien.at/wp-content/uploads/Knebelvertrag3.png"><img class="size-medium wp-image-2689        " title="Knebelvertrag" src="http://www.mieterschutzwien.at/wp-content/uploads/Knebelvertrag3.png" alt="Mietvertrag als Marterpfahl" width="233" height="349" /></a><p class="wp-caption-text">Unfreiwillige Mietvertragsbindung</p></div>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p style="text-align: center;"><span style="font-size: x-small;">© billythekid &#8217;11</span></p>
<p style="text-align: left;"><span style="font-size: x-small;"><br />
 </span></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
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